1029
Gründung des Augustiner Chorherrenstiftes St. Martini.
1164
Der erste Kirchenbau brennt ab.
1172
Kirchbau mit Gewölben.
1227
Die St. Martinikirche wird Pfarrkirche.
1338
Bauliche Erweiterung, Anbau der Seitenschiffe.
1164, 1385, 1702 und 1773
Der Turm der Kirche brennt mehrmals ab. Beim Wiederaufbau 1923 kann der Turm aus finanziellen Gründen nicht original mit spitzem Turmhelm wiederaufgebaut werden, er erhält seine heutige Dachform.
1529
Nicolaus Krage verkündigt die erste reformatorische Schul- und Kirchenordnung Westfalens
Die Gründung des Kollegiatstiftes St. Martini und der Bau der zugehörigen Kirche geht zurück auf das Jahr 1029. Im Zuge der Reformation setzen die Mindener Bürger für die Kirche die neue lutherische Lehre durch; 1530 wurde die evangelische Kirchenordnung von Rat und Gemeinde einstimmig angenommen und die Martinikirche wurde Gegensatz zur evangelischen Ratskirche. Das Martinistift blieb weiterhin katholisch. Den Kanonikern war in der Kirche nur noch die Nutzung von Chor, Sakristei, Kapitelstube und Kreuzgang erlaubt. Das Kirchenschiff war der lutherischen Gemeinde vorbehalten.
Die Aufhebung des Stifts erfolgte 1810 durch die westfälische Regierung (Königreich Westphalen). Von diesem Zeitpunkt an ist die Kirche evangelische Pfarrkirche. Die Klostergebäude sind nicht erhalten.